jekyll1000
Ohne Jekyll und Spaß dabei 🚲
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Hallo Zusammen,
habe mir ein gebr. Pathlite:ON 5.0 Bj. 2020 zugelegt. Ich möchte nur gerne Schutzbleche, Gepäckträger und fest installiertes Licht nachrüsten. Bzgl. der ersten beiden Punkte bin ich im eMTB-Forum schon fündig geworden. Wegen dem Licht hatte ich CANYON kontaktiert und folgende Antw. bekommen:
Wie ist das zu bewerten ? Ist das wirklich so ? Die Maschinenrichtlinie sagt ja nur, wie eine bestimmte Maschine sicher konstruiert sein muss. Meiner Meinung nach gibt es nur eine CE-Konformität eines E-Bikes und keine Betriebserlaubnis (im Gegensatz zu 45 km/h-Pedelecs).
Das Licht und die Schutzbleche, die ich mir bestellt habe sind CE-Konform. Somit sollte es eigentlich im Gegensatz zum Gepäckträger und Anhänger keine Probleme geben.
In der Richtlinie, Kategorie 4 bzgl. Anbau von Zubehör wird es nämlich richtig spannend:
Die Einschätzung des ADFC bleibt bzgl. der Thematik auch etwas wage.
VG M.
habe mir ein gebr. Pathlite:ON 5.0 Bj. 2020 zugelegt. Ich möchte nur gerne Schutzbleche, Gepäckträger und fest installiertes Licht nachrüsten. Bzgl. der ersten beiden Punkte bin ich im eMTB-Forum schon fündig geworden. Wegen dem Licht hatte ich CANYON kontaktiert und folgende Antw. bekommen:
...
danke für deine Nachricht vom 18.09.2023.
Wir geben keine Umbauten dieser Art an unseren E-Bikes frei, da mit solchen Veränderungen auch die Betriebserlaubnis erlischt.
Ebenfalls verlierst du dein Garantieanspruch für dein Bike, da es neu verkabelt wird und ein Umbau vorliegt.
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Wie ist das zu bewerten ? Ist das wirklich so ? Die Maschinenrichtlinie sagt ja nur, wie eine bestimmte Maschine sicher konstruiert sein muss. Meiner Meinung nach gibt es nur eine CE-Konformität eines E-Bikes und keine Betriebserlaubnis (im Gegensatz zu 45 km/h-Pedelecs).
Das Licht und die Schutzbleche, die ich mir bestellt habe sind CE-Konform. Somit sollte es eigentlich im Gegensatz zum Gepäckträger und Anhänger keine Probleme geben.
In der Richtlinie, Kategorie 4 bzgl. Anbau von Zubehör wird es nämlich richtig spannend:
- Anhänger sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
- Kindersitze sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
- Frontkörbe sind aufgrund der undefinier ten Lastverteilung als kritisch anzusehen.Nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
- Fahrradtaschen und Topcases sind zulässig. Es ist auf das zulässige Gesamtgewicht, die max. Beladung des Gepäckträgers und eine korrekte Lastverteilung zu achten.
- Gepäckträger vorne und hinten sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig
Die Einschätzung des ADFC bleibt bzgl. der Thematik auch etwas wage.
VG M.
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