Nachrüsten fest montiertes Licht am E-Bike zulässig ?

jekyll1000

Ohne Jekyll und Spaß dabei 🚲
Registriert
11. Dezember 2022
Beiträge
451
Reaktionspunkte
157
Hallo Zusammen,

habe mir ein gebr. Pathlite:ON 5.0 Bj. 2020 zugelegt. Ich möchte nur gerne Schutzbleche, Gepäckträger und fest installiertes Licht nachrüsten. Bzgl. der ersten beiden Punkte bin ich im eMTB-Forum schon fündig geworden. Wegen dem Licht hatte ich CANYON kontaktiert und folgende Antw. bekommen:

...

danke für deine Nachricht vom 18.09.2023.

Wir geben keine Umbauten dieser Art an unseren E-Bikes frei, da mit solchen Veränderungen auch die Betriebserlaubnis erlischt.

Ebenfalls verlierst du dein Garantieanspruch für dein Bike, da es neu verkabelt wird und ein Umbau vorliegt.

...

Wie ist das zu bewerten ? Ist das wirklich so ? Die Maschinenrichtlinie sagt ja nur, wie eine bestimmte Maschine sicher konstruiert sein muss. Meiner Meinung nach gibt es nur eine CE-Konformität eines E-Bikes und keine Betriebserlaubnis (im Gegensatz zu 45 km/h-Pedelecs).

Das Licht und die Schutzbleche, die ich mir bestellt habe sind CE-Konform. Somit sollte es eigentlich im Gegensatz zum Gepäckträger und Anhänger keine Probleme geben.

In der Richtlinie, Kategorie 4 bzgl. Anbau von Zubehör wird es nämlich richtig spannend:

  • Anhänger sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
  • Kindersitze sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
  • Frontkörbe sind aufgrund der undefinier ten Lastverteilung als kritisch anzusehen.Nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.
  • Fahrradtaschen und Topcases sind zulässig. Es ist auf das zulässige Gesamtgewicht, die max. Beladung des Gepäckträgers und eine korrekte Lastverteilung zu achten.
  • Gepäckträger vorne und hinten sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig

Die Einschätzung des ADFC bleibt bzgl. der Thematik auch etwas wage.

VG M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir faellt auf, dass immer von E-Bikes geredet wird.
Das was Du hast ist ja mutmasslich ein Pedelec.
Ein E-Bike ist ja korrekterweise ein elektrisches Mofa bei dem man gar nicht treten muss.
Jetzt wirst Du zum Opfer der Begriffsvermischung, bedank Dich bei den Sprachpanschern 🙄
Wenn jetzt irgendwer sagen wuerde, Du darfst bei einem E-Bike andere Lampen montieren, dann hat er ja streng genommen gesagt, Du duerfest das bei einem elektrischen Mofa, und das stimmt ja nun AFAIK nicht, also sagt es keiner.
Soweit Theorie und juristisches Geplaenkel.

Pragmatisch betrachtet wuerde ich sagen, solange das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt ist, schraube ich auch freestyle so wie ich mir das denke, genau wie bei einem richtigen Fahrrad, und obendrein kontrolliert sowas ja auch in praxi niemand.

Edit: Und jetzt komme mir bitte niemand mit 'alle sagen E-Bike, nur Klugschaiszer sagen Pedelec' ... Das ist mir bekannt. Nur jetzt schlaegt dieser schlampige Sprachgebrauch eben zurueck.
Ein Pedelec wird im schlampigen allgemeinen Sprachgebrauch leider als 'E-Bike' bezeichnet, nur ist eben laengst nicht jedes, ggf. nur im Volksmund so bezeichnete, 'E-Bike' auch in Wirklichkeit ein Pedelec 😄
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das einen "Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h" Pedelec heißt, ist mir bekannt. Nur wenn man von einem Pedelec statt E-Bike redet versteht ein nur niemand.

Lustige Unterhaltung letztes Jahr mit einer älteren Dame mit der ich ein Stück bergauf geradelt bin:
Ich (Gravel ohne Untersützung): Ein cooles Pedelec haben Sie da
Sie: Nein - das ist ein E-Bike
 
Nun ja, also Fachleute sollten Dich sehr wohl verstehen.
Und jetzt lies bitte das hier:

(...) Edit: Und jetzt komme mir bitte niemand mit 'alle sagen E-Bike, nur Klugschaiszer sagen Pedelec'... Das ist mir bekannt. Nur jetzt schlaegt dieser schlampige Sprachgebrauch eben zurueck.
Ein Pedelec wird im schlampigen allgemeinen Sprachgebrauch leider als 'E-Bike' bezeichnet, nur ist eben laengst nicht jedes, ggf. nur im Volksmund so bezeichnete, 'E-Bike' auch in Wirklichkeit ein Pedelec 😄
Ehrlich gesagt, das macht mich fertig. Ich habe genau darauf hingewiesen ... und es kommt trotzdem.
Naja ich bin raus hier 🙁
 
ein elektrisches Mofa
Nur wenn man von einem Pedelec statt E-Bike redet versteht ein nur niemand.
Bei einem Pedelec kann man pedalieren ohne el.Unterstützung und elektrisch Fahren ohne zu treten, dank der 6km/h "Schiebehilfe". damit ist das Pedelec meines Erachtens ein echtes MotorFahrrad. .... ja, ich bin schon still....
So ein eBike ist doch eigentlich ein Zweirad mit elektrischem Motor? Gibt ja auch welche für 85km/h und ohne Kurbel oder so.
Eine Untergruppe ist da das Pedalec, das allerdings in unseren Breitengraden das gängigste eBike ist.
Daher wird es wohl auch landläufug als "eBike" bezeichnet, was zwar nicht wirklich falsch ist, aber nicht genau genug. Ich sag auch oft eBike, geht leichter von den Lippen.

Ein Pedalec ist in der StVO den Fahrrädern gleich gestellt, aber ob das auch in der Herstellung so ist, wäre wirklich interessant. Hier geht es ja um die Herstellerhaftung. Bei Bauartsveränderungen von elektrischen Geräten wird man ja in anderen Industriebereichen automatisch zum Hersteller.
🫣

So, oder so, werden Dir die Probleme erst bei einem Unfall aufgezeigt werden, wenn da ein Gutachter drüber kuckt.
☝️


🤔
 
klar darfst du da nen Licht dranschrauben,
solang du dich an die STVO hältst !

du willst ja nicht an die elektrischen Antriebskomponenten ran, oder ?!


aber auch darfür gibts keine wirkliche Beweißlast deiner,
wenn im Pedelc Reglement,
und selber genutzt.
 
Zurück
Oben