Neue Fahrrad Dashcam Cycliq Fly 6 Pro: Bike Dashcam vom Marktführer mit 4k-Mega-Auflösung

Peter_100

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Neue Fahrrad Dashcam Cycliq Fly 6 Pro: Bike Dashcam vom Marktführer mit 4k-Mega-Auflösung

Cycliq Fly 6 Pro: Die australische Marke Cycliq darf wohl als Marktführer für Fahrrad-Dashcams gelten. Nun hat die 2012 gegründete Firma um den Radsport Profi Kingsley Fiegert eine neue Dashcam für den Blick nach hinten vorgestellt: Wir haben alle Infos zur neuen Cycliq Fly 6 Pro.

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Dashcam am Fahrrad – Beweise sichern oder Angst vor Datenschutz?
 

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Re: Neue Fahrrad Dashcam Cycliq Fly 6 Pro: Bike Dashcam vom Marktführer mit 4k-Mega-Auflösung
"Im Zweifel gilt: Besser, man hat ein Video, das einen bestimmten Sachverhalt beweisen kann, als mit datenschutzrechtlich weißer Weste auf einem unverschuldeten Schaden (oder Schlimmerem) sitzenzubleiben."
Vor Gericht gilt aber auch, dass ein unrechtlich erworbener Beweis keine Rechtsgültigkeit hat. Damit auch keine Beweiskraft. Dieses Problem ist vielen Menschen nicht bewusst und können es nicht nachvollziehen. In Grundsatz dieses Gedanken steckt: Ein Unrecht legitimiert kein anderes Unrecht. Unrecht bleibt Unrecht. Das Gericht unterstützt kein Unrecht und somit auch keine durch Missachtung von Recht erworbenen Beweise.
Ich verstehe natürlich genauso gut wie sehr das gewichtet und individuell abgewogen werden sollte. Ich wollte es nur kurz etwas nachvollziehbarer aufschlüsseln. Im Zweifel gilt, man könnte auch mit einer solchen Kamera am Rad eine Anzeige kassieren, weil man im öffentlichen Raum niemand gegen seine explizite Zustimmung aufzeichnen darf. Ist zwar Unfug bei so einem Weitwinkel und dem Anwendungsfall aber hey. Gesetz.
 
Im Zweifel gilt, man könnte auch mit einer solchen Kamera am Rad eine Anzeige kassieren, weil man im öffentlichen Raum niemand gegen seine explizite Zustimmung aufzeichnen darf. Ist zwar Unfug bei so einem Weitwinkel und dem Anwendungsfall aber hey. Gesetz.
Das stimmt so inzwischen nicht mehr, denn in 2018 gab es ein Urteil, welches festhielt, ...
dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar ist.
aber ...
Lediglich die kurzzeitige anlassbezogene Speicherung im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen soll zulässig sein.
Quelle
Sprich es kommt im Fall der Fälle immer darauf an, wie die DashCam die Aufnahmen gestaltet.
 
Eine DSGVO-konforme Dashcam zeichnet nur kurz und anlassbezogen auf. Der Speicher wird also nach einigen Minuten wieder überschrieben und nur im Falle eines Crashs od. Drücken einer entsprechenden Taste erhalten. Trotzdem bleibt die Sache nach wie vor umstritten.
Viel schlimmer finde ich allerdings, dass es solche Dinger für Radfahrer:Innen überhaupt geben muss. Wenn sich andere Verkehrsteilnehmer:Innen an die Gesetze halten würden, brauchte es überhaupt keine Dash/Seatpost-Cams für Fahrräder.
 
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