Licht am E-Bike und die Regeln der StVZO: Was ist erlaubt und was nicht?

Marcus

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Licht am E-Bike und die Regeln der StVZO: Was ist erlaubt und was nicht?

Zeitumstellung = Licht an! Die Regelungen der StVZO zum Fahrradlicht im Überblick: Wer Fahrrad im Hellen fährt, muss kein Licht mitführen und Hologramme sind verboten. Das und andere Vorgaben – etwa zur Einstellung des Scheinwerfers – in unserer aktualisierten Übersicht.

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Licht am E-Bike und die Regeln der StVZO: Was ist erlaubt und was nicht?

Was hältst du von den Regelungen für Fahrradlicht im Straßenverkehr?
 

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Re: Licht am E-Bike und die Regeln der StVZO: Was ist erlaubt und was nicht?
Also ich habe an meinen ehrlichen Fahrrad immer das Licht am Tage an, weil die Autofahrer mit Ausflüchten kommen, daß sie einen nicht sehen täten. Um dem entgegenzuwirken, halte ich das Licht immer an..
 
So halte ich es am E-Bike auch. Mit allen anderen Bikes bin ich immer noch auch ein bisschen sparsam mit den Akkus. Zu tief sitzen die Traumata, als Lichter bspw. plötzlich mitten im Regen auf der unbeleuchteten Landstraße ausgingen etc. ... 🤦🏼‍♂️
 
Haha ja ich fahre auch immer mit Licht (Nabendynamo). Einzige Ausnahme ist tagsueber mit dem Reiserad, wenn der Strom genutzt wird um Akkus fuer Garmin oder Tablet aufzuladen.
Manchmal jammern Fussgaenger es sei zu hell / wuerde blenden (das Thema wurde vor Jahren schon diskutiert, es laeuft wohl darauf hinaus dass manche 'hell' und 'es blendet' nicht unterscheiden koennen, zerkratzte Brillen oder getruebte Netzhaeute verschaerfen das Phaenomen natuerlich noch). Ich sag denen dann immer auf Dich einen den es blendet kommen 50 andere die mich trotzdem nicht sehen (oder ignorieren?), er soll mal mit denen schwaetzen 😄
 
viele der neuen Lampen auf der Strasse (xenon o. LED) haben grosse Anteile von hohen Farbtemperaturen.

dieses Lampen blenden nicht,
sondern man glotz einfach rein !

deswegen fuhr der Franzos mit gelben Licht in der Stadt ;)
(nicht dumm)
(erklärung freund u fein allerdings)
 
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