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STVZO-Verschärfung für Fahrradanhänger
Bald nur noch 50 kg Gesamtgewicht für Anhänger?

Ein Hersteller für Fahrradanhänger warnt in einer öffentlichen Stellungnahme davor, dass infolge einer geplanten STVZO-Verschärfung Fahrradanhänger künftig ein maximales Gesamtgewicht von 50 kg nicht mehr übersteigen dürften, sofern sie kein „eigenes Auflaufbremssystem“ besäßen. Alle Einzelheiten dazu im Artikel.

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Gewichtsbegrenzung für Fahrradanhänger

In jüngster Vergangenheit berichteten wir hier bereits über positive Neuerungen im Bereich der STVZO, doch die News, die uns nun erreichen, sind eher alarmierend: Wie die Hinterher GmbH, Hersteller von Fahrradanhängern, nun in einer Pressemitteilung schreibt (Pressemitteilung Hinterher Fahrradanhänger: Massive Verschärfung der STVZO geplant) plant das Bundesverkehrsministerium wohl eine erhebliche Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger. Zukünftig dürften diese maximal 50 kg Gesamtmasse aufweisen, andernfalls sei ein eigenes Auflaufbremssystem erforderlich, wie es etwa der kürzlich vorgestellte Carla Mini Lastenanhänger hat. Dies bedeute beispielsweise, dass ein zweisitziger Kinderfahrradanhänger wie der Qeridoo Kidgoo 2 (zum Test des Qeridoo Kidgoo 2) mit einem Eigengewicht von 15 kg nur noch 35 kg Zuladung tragen dürfte, was leicht durch zwei ältere Kinder überschritten wird. Auch der Transport von zwei Bierkästen würde die 50-kg-Grenze schnell überschreiten, ganz zu schweigen von größeren Hunden oder Materialtransporten. Seit Anfang Januar versuchen die Hinterher GmbH und Interessengruppen, das Ministerium und das Bundesamt für Straßenwesen (BAST) zu beeinflussen, bisher ohne Erfolg. Selbst Testfahrten konnten die Verantwortlichen nicht umstimmen.

Die neuen Vorschriften befinden sich bereits in der Rechtsförmlichkeitsprüfung und müssen noch vom Bundestag verabschiedet werden. Verschiedene Verbände arbeiten gegen diese Verschärfung und planen, in der kommenden Woche Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Sie rufen dazu auf, das Bundesverkehrsministerium zu kontaktieren und politisch aktiv zu werden. Weitere Maßnahmen wie erhöhte Verzögerungsleistungen für Fahrräder und eine deutliche Breitenbegrenzung für Lastenfahrräder und Anhänger stehen ebenfalls im Raum.

Offizielle Stellungnahme von Hinterher


Geht es nach Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und dem von ihm geführten BMDV, das sich bereits in der Vergangenheit nicht übermässig durch fahrradfreundliche Politik ausgezeichnet hat, dürfen Eltern ihre zwei Kinder zukünftig nicht mehr mit dem Fahrradanhänger transportieren. Auch der Transport von zwei Bierkästen wird mit dem Fahrradanhänger nicht mehr möglich sein. Der Grund: Die massive Verschärfung der Vorschriften für Fahrradanhänger und deren zukünftig auf nur 50 kg begrenztes Maximalgewicht. Ab 50 kg Gesamtmasse müssen Fahrradanhänger laut Wissings Verkehrsministerium zukünftig über ein teures und komplexes automatisches Bremssystem verfügen, wie es derzeit nur bei teuren Profi-Anhängern (und natürlich im Massenmarkt der KFZ-Anhänger) zu finden ist. Damit verschwinden zweisitzige Kinderanhänger und Lastenanhänger entweder komplett vom deutschen Markt oder sie werden massiv teurer.

Besonders beschämend ist dabei, dass es keinerlei Hinweise auf eine vermeintliche Gefährlichkeit von Fahrradanhängern in den Unfallstatistiken gibt. Weder die Versicherungswirtschaft, Hersteller, Kunden, Verbraucherschützer oder der Gesetzgeber haben bisher den Fahrradanhänger als gefährlich eingestuft, ebensowenig wie Millionen von Eltern, die ihre zwei Kinder damit täglich transportieren. Während tonnenschwere Autos und LKWs im Zentimeterabstand an Fahrradfahrern und Fußgängern mit 50 km/h vorbeifahren dürfen, soll der Fahrradanhänger plötzlich ein Risiko sein, das massiv beschränkt werden soll? Zudem gibt es demnächst eine europäische Norm, die Anhänger ohne Bremssystem bis 100 kg erlaubt. Zur Erinnerung: Wissing will hier einen deutschen Sonderweg einschlagen und gerade mal die Hälfte davon in Deutschland zulassen.

Eine solche Reglementierung eines Sektors, der bisher kaum einer Reglementierung bedurfte und zu der es offensichtlich auch keine Notwendigkeit gibt (bis zu einem Gewicht von 100 kg, was tatsächlich eine Art magische Grenze für die Fahrradtechnik darstellt), würde die dringend notwendige Verkehrswende massiv ausbremsen. Mit der neuen Reglementierung wäre es in Zukunft praktisch unmöglich, irgendwelche nennenswerten Transporte ohne Auto zu erledigen – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem auf breiter Front erkannt wird, das es so mit dem Autoverkehr nicht weitergehen kann. Es gibt in Deutschland über 84 Millionen Fahrräder. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, ein solches, für alle Bevölkerungsschichten erreichbares und bezahlbares Transportmittel zu erhalten. Die gesellschaftlichen Vorteile des Fahrrads sind ausreichend belegt. Für die dringend notwendige Verkehrswende ist das Fahrrad ein zentraler Baustein und der alltägliche Transport gehört nun einmal entscheidend dazu!

Als Hersteller von Lastenanhängern sind wir entsetzt, wie durch eine völlig grundlose und durch nichts zu rechtfertigende Verschärfung der STVZO der deutsche Markt quasi über Nacht erledigt wäre und in eine Sonderrolle innerhalb der EU getrieben wird. Ausgerechnet das FDP-geführte Ministerium führt mehr Bürokratie und Regelungen für etwas ein, dass nachweislich seit Jahrzehnten sicher in Deutschland funktioniert hat und funktioniert. Ginge es wirklich um mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, müsste die Fahrradverkehrsinfrastruktur umgehend massiv ausgebaut und Tempo 30 in Städten als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden.

Was sagst du zur geplanten Änderung?

Infos: Hinterher GmbH | Bild: Tobias Stahl
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