Fahrradmitnahme im Nahverkehr Bestimmungen aller Bundesländer auf einen Blick

Das bundesweit einheitliche 9-Euro-Ticket hat den Tarif-Flickenteppich der vielen verschiedenen Verkehrsverbünde Deutschlands vergessen gemacht. Gleichzeitig hat er aber auch das uneinheitliche Regelwerk bezüglich der Fahrradmitnahme im Nahverkehr – die nicht im Sparticket mit inbegriffen war – zutage gefördert. Wann die Fahrradmitnahme bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr kostenlos ist, wo sie generell verboten ist und wann sie in welcher Form eingeschränkt ist, erfährst du in dieser Übersicht, die wir ständig updaten. [Update 01. September 2022] 
Titelbild

Die Gültigkeit des 9-Euro-Tickets ist seit dem 31. August 2022 abgelaufen. Wie es nun weitergeht und wann endlich ein Nachfolger kommt, erfährst du in unserem ständig geupdateten Bilanz-Bericht zum 9-Euro-Ticket.

Den steigenden Energiepreisen zum Trotz beim Pendeln auf die Bahn und das Fahrrad umsteigen, Ausflüge am Wochenende unternehmen oder einfach mal aus Spaß an der Freud sich von der Bahn oder dem Bus zu diesem einen schönen Abschnitt, den man schon immer mal mit dem Rad fahren wollte, der aber bisher außerhalb der eigenen Reichweite lag, shuttlen lassen – das alles war zwar vor der Einführung des 9-Euro-Tickets am 1. Juni 2022 bereits möglich, ist aber durch den Anreiz des Super-Spartickets, welches sich in den meisten Fällen bereits nach der ersten Fahrt komplett amortisiert haben dürfte, noch viel attraktiver geworden.

Doch ist es eigentlich überall erlaubt, das Rad in Bus und Bahn mitzunehmen und deckt das 9-Euro-Ticket die Kosten für die Mitnahme ab? Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es darauf keine einfache und vor allem keine flächendeckende Antwort. Wie so oft bedarf es auch hier einer differenzierten Betrachtung auf Landesebene unter Einbeziehung der dann häufig noch unterschiedlichen Statuten der verschiedenen Verkehrsverbünde. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn sieht es da schon etwas einheitlicher aus, dennoch gibt es auch dort einige Dinge zu beachten. Damit dir auch die Reise mit dem ICE und dem Rad gelingt, haben wir alle wichtigen Infos, Tipps & Tricks zur Fahrradmitnahme im ICE ebenfalls einmal zusammengetragen.

Erste Einschränkungen wegen Überlastung

Im Norden des Landes zieht das Bahnunternehmen Metronom Konsequenzen aus überlasteten Zügen in Folge der Einführung des 9-Euro-Tickets. Aufgrund von andauernd überlasteten Zügen am vergangenen Pfingstwochenende ist auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg die Fahrradmitnahme von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen. Zwischen Hamburg und Uelzen werden sogar überhaupt keine Räder mehr mitgenommen.

Ausweitung auf Fernverkehr

Grundsätzlich ist das Neun-Euro-Ticket ein Nahverkehrsticket. Zwar lassen sich einige ausgewählte Fernverkehrslinien auch mit gewöhnlichen Nahverkehrstickets nutzen, jedoch nicht mit dem neuen Sparticket. Dies galt bisher bis auf ein paar wenige Ausnahmen. Nun sind weitere Ausnahmen hinzugekommen, die wir dir nicht vorenthalten.

In diesen IC-Zügen gilt das 9-Euro-Ticket

  • Stuttgart Hbf – Singen (Hohentwiel) – Konstanz („Gäubahn“)
  • Letmathe – Dillenburg (ausgenommen IC 2221, IC 2227, IC 2228, IC 2321 und IC 2322)
  • Bredstedt – Westerland (Sylt) (als Sylt-ShuttlePlus)
  • Bremen – Norddeich-Mole

Fahrradmitnahme im ÖPNV in Deutschland

Zwar gibt es eine bundesweit einheitliche Fahrkarte für die Fahrradmitnahme im Nahverkehr, die 6 Euro kostet und bis 3 Uhr des Folgetages gültig ist, doch braucht es diese nicht überall.
Zudem tauchen in Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket nun auch abgeänderte Richtlinien auf. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Anspruch auf Fahrradmitnahme fast nirgends besteht und immer in Abhängigkeit von der Auslastung und im Ermessen des Verkehrsunternehmens steht.

Um Ordnung in die verschiedenen Bestimmungen zur Radmitnahme in den Öffis zu bringen und dir eine möglichst zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob und wie dein Fahrrad denn jetzt mitfahren darf, geben zu können, haben wir im Folgenden die Regelungen für jedes der 16 Bundesländer tabellarisch aufgeführt.

Bundesweit einheitliche Fahrkarte für die Fahrradmitnahme

Hier findest du alles zur bundesweit einheitlichen Fahrkarte für die Fahrradmitnahme im Nahverkehr. Diese kostet 6 Euro und ist bis 3 Uhr des Folgetages gültig. Die Karte kann praktisch sein, wenn du an einem Tag mit deinem Fahrrad in mehreren Verkehrsverbünden unterwegs bist.

Baden-Württemberg

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos. Auf einzelnen Strecken bestehen jedoch gesonderte Regelungen. Bei den Kombitickets im bwtarif ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.

Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen. Für 5,50 Euro ist es an den Automaten am Bahnhof, in den Kundencentern sowie als E-Ticket erhältlich.

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Baden-Württemberg.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
bodoBodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
DINGDonau-Iller-Nahverkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsEs wird eine Fahrrad-Tageskarte des DING oder ein DING-Einzelfahrschein Kind benötigt. Fahrgäste mit DING-Tageskarte können statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Inhaber eines Ticket 63plus können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
HNVHeilbronner Hohenloher Haller Nahverkehrkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsIm Berufsverkehr (Mo - Fr, 6 - 9 Uhr) muss für das Rad eine HNV-Fahrradkarte (2,- €) gelöst werden.
HTVHeidenheimer Tarifverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsFür die Mitnahme ist pro Fahrrad eine Fahrradkarte (Preis entsprechend Einzelfahrschein Kind in der jeweiligen Preisstufe) zu lösen.
KVSHKreisVerkehr Schwäbisch HallKostenlos
KVVKarlsruher Verkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsAls Fahrausweis für das Fahrrad ist sowohl die Fahrradkarte als auch eine eigenständige 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene des KVV zulässig.
naldoVerkehrsverbund Neckar-Alb-Donaukostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
OAMOstalbMobilkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsAußerhalb dieser Zeiten ist eine Fahrradkarte bwFAHRRAD von derzeit 5,50 € zu lösen
RVFRegio-Verkehrsverbund Freiburgkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
RVLRegio Verkehrsverbund Lörrachkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
TGOTarifverbund Ortenaukostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsMontags bis freitags von 6 bis 9 Uhr ist die TGO-Fahrradkarte (2,50 EUR) zu lösen.
VGCVerkehrsgesellschaft Bäderkreis Calwkostenlos, außer vor 9 Uhr WerktagsFür Fahrräder ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.
VGFVerkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadtkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
VHBVerkehrsverbund Hegau-Bodenseekostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsMo.–Fr. von 6 Uhr bis 9 Uhr bwFahrradticket nötig
VPEVerkehrsverbund Pforzheim-Enzkreiskostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
VRNVerkehrsverbund Rhein-Neckarkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags
VVSVerkehrs- und Tarifverbund Stuttgartkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsBei Mitnahme eines Fahrrads ist ein Kinderticket für die entsprechende Zonenanzahl zu lösen.
WTVWaldshuter Tarifverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags3,60 € 24h-Ticket
MOVEVerkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heubergkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr von Montag bis Freitag und in Bussen Für Fahrten mit dem Linienbus muss grundsätzlich ein FahrradTicket gekauft werden.

Bayern

In Bayern gibt es die Fahrrad-Tageskarte Bayern. Sie kostet 6 Euro und gilt in allen Zügen des Nahverkehrs, in allen Verbundsverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) und in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Die Fahrrad-Tageskarte Bayern ist bis 3 Uhr des Folgetages gültig.

Die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der einzelnen Verkehrsverbünde im Bundesland Bayern findest du hier.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
AVVAugsburger Verkehrs- und Tarifverbundkostenpflichtig1,90 € Tagesticket.
bodoBodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr Werktags3,40 € oder Abopreise f Zeitkarteninhaber*innen
DINGDonau-Iller-Nahverkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsFahrrad-Tageskarte des DING oder ein DING-Einzelfahrschein Kind benötigt. Fahrgäste mit DING-Tageskarte können statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Inhaber eines Ticket 63plus können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen
VGIkeine Angabekeine Angabe
MVVMünchner Verkehrs- und Tarifverbund<12,5“ Räder ohne Einschränkung, <20“ kostenlos aber Sperrzeiten, >20“ kostenpflichtig3,10 € Tagesticket
RVVkeine Angabekeine Angabe
VABVerkehrsgemeinschaft am Bayerischen UntermainMo-Fr nach 09:00 Uhr kostenlos m. Einschränkungen
VGNVerkehrsverbund Großraum NürnbergMo-Fr 06:00-08:00 nicht bzw. stark eingeschränkt, sonst kostenpflichtig m. Einschränkungen. <20" und Klappräder kostenlos.verschiedene, je nach Einzelstrecke, Tageskarte 6,- €
VGRIkeine Angabe
VLCkeine Angabe
VLPVerkehrsgemeinschaft Landkreis Passaukeine Angabe
VVMVerkehrsverbund Mainfrankenkostenfrei f Klappräder, Schwerbehinderte, Monatskarteninhabende, sonst KinderfahrkarteWie Fahrkarte Kind

Berlin & Brandenburg

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
VBBVerkehrsverbund Berlin-BrandenburgkostenpflichtigVBB-Gesamtnetz: Einzelfahrt 3,60 EUR, in den Städten Berlin, Potsdam, Brandenburg, Cottbus und Frankfurt (Oder) Einzelfahrt zw. 1,40 EUR und 2,70 EUR; Monatskarte Gesamtnetz VBB 23,50 EUR, Monatskarte Berlin AB 11,50 EUR, Berlin ABC 14,50 EUR

Bremen

Aufgrund von überlasteten Zügen in der ersten Woche nach Einführung des 9-Euro-Tickets ist auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg die Fahrradmitnahme von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes im Bundesland Bremen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
VBNVerkehrsverbund Bremen/NiedersachsenKlapp- und Kinderräder kostenlos, sonst Ticket
Ausnahme: Auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg die Fahrradmitnahme von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen.
Tagesticket 2,- €/Monat 36,20 €/Abo Monat 29,60 €

Hamburg

Aufgrund von überlasteten Zügen in der ersten Woche nach Einführung des 9-Euro-Tickets ist auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg die Fahrradmitnahme von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen. Und zwischen Hamburg und Uelzen werden überhaupt keine Räder mehr mitgenommen.

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes im Bundesland Hamburg.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
HVVHamburger Verkehrsverbundkostenlos. Keine Mitnahme Mo-Fr. zw. 06:00-09:00 und 16:00-18:00.
Während der Hamburger Sommerferien kostenlos ganztätig (nur in den U-, S-, A-Bahnen).
Die kostenlose Fahrradmitnahme gilt auf den Elbfähren im hvv uneingeschränkt an allen Tagen ohne Sperrzeit.
Seit 09.06.2022: Ausnahme: Auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg die Fahrradmitnahme von Freitag, 15 Uhr bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen. Zwischen Hamburg und Uelzen werden überhaupt keine Räder mehr mitgenommen.

Hessen

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Hessen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
NVVNordhessischer Verkehrsverbundkostenlos
RMVRhein-Main-Verkehrsverbundkostenlos
RNNkostenpflichtig Mo-Fr vor 09:00, danach kostenloswie Kinder-Fahrkarte
VRNVerkehrsverbund Rhein-Neckarkostenpflichtig Mo-Fr 06:00-09:00, sonst kostenlosje nach Fahrtstrecke od Jahreskarte

Mecklenburg-Vorpommern

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
VVWVerkehrsverbund Warnowkostenpflichtigverschiedene Angebote
MVVGkeine Angabe

Niedersachsen

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Niedersachsen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
GVHGroßraum-Verkehr Hannovernicht gestattet Mo-Fr 06:30-08:30 und 15:00-19:00, sonst teilw. kostenpflichtig
ROSAkeine Angabekeine Angabe
VRBVerbundtarif Region Braunschweigkostenpflichtig, Klappräder kostenlosTageskarte 2,50 €
VSNVerkehrsverbund Süd-NiedersachsenIn Bussen kostenlos; im Zug kostenpflichtig Die Fahrradmitnahme im VSN-Gebiet ist in den Bussen kostenlos. In den Zügen muss weiterhin eine Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte gekauft werden. Sollten Sie in andere Verbünde fahren, dann gelten deren Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme.

Nordrhein-Westfalen

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
AVVAachener Verkehrsverbundkostenpflichtig2,20 € Einzel-, 3,30 24h- oder 32,20 Monatsticket
VRRVerkehrsverbund Rhein-Ruhrkostenpflichtig3,70 € / 24 h
VRSVerkehrsverbund Rhein-Siegkostenpflichtig3,- € bzw. 2,85 € als Handyticket, oder monatlich 40,60 € bzw. 38,57 €
WTWestfalentarifkostenpflichtig3,10 € für 24 h im ganzen Netz

Rheinland-Pfalz

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Rheinland-Pfalz.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
KVVKarlsruher Verkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsFahrradkarte 2,80 Euro
RMVRhein-Main-VerkehrsverbundKostenlosIn RMV-Verkehrsmitteln kostenlose Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.
RNNRhein-Nahe-Nahverkehrsverbundkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsMontags bis Freitags vor 9 Uhr brauchen Sie für Ihr Rad eine Fahrrad-Einzelfahrkarte zum Kinderpreis.
VMWVerkehrsverbund Mainz-WiesbadenKostenlosMaximal 4 Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist.
VRMVerkehrsverbund Rhein-Moselkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsFahrradmitnahme mit einem ermäßigten Einzelfahrschein Preisstufe 4 (3,55 €) pro Fahrrad möglich
VRNVerkehrsverbund Rhein-Neckarkostenlos, außer zwischen 6 und 9 Uhr WerktagsEinzelfahrschein Fahrrad oder Jahreskarte Fahrrad
VRTVerkehrsverbund Region TrierKostenlos, außer vor 9 Uhr WerktagsEs ist ein EinzelTicket Fahrrad in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

Saarland

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes im Bundesland Saarland.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
saarVVSaarländischer VerkehrsverbundKostenlos, außer vor 9 Uhr WerktagsEinzelfahrkarte Fahrrad der Preisstufe, Monatskarte verfügbar.

Sachsen

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Sachsen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
MDVMitteldeutscher Verkehrsverbundweitgehend kostenfrei,einige Verkehrsmittel kostenpflichtigExtrakarte lt. Tarif nötig, In Halle Fahrradmonatskarte f. 23,50 € verfügbar.
VMSVerkehrsverbund MittelsachsenkostenpflichtigZusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder für die erforderliche Preisstufe
VVOVerkehrsverbund OberelbekostenpflichtigTageskarte ab 2,20 €, Monatskarte 20,-€
VVVVerkehrsverbund Vogtlandkostenloskostenlos
ZVONVerkehrsverbund Oberlausitz-NiederschlesienkostenpflichtigTageskarte 3,50 € bzw. 3,36 € als Handyticket, 20 € Monatskarte, 4,-€ kombiticket Fahrrad+Hund.

Sachsen-Anhalt

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Sachsen-Anhalt.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
MDVMitteldeutscher Verkehrsverbundweitgehend kostenfrei,einige Verkehrsmittel kostenpflichtigExtrakarte lt. Tarif nötig, In Halle Fahrradmonatskarte f. 23,50 € verfügbar.
maregoMagdeburger Regionalverkehrsverbundkostenloskostenlos

Schleswig-Holstein

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Schleswig-Holstein.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
NAH.SHNahverkehrsverbund Schleswig-HolsteinkostenpflichtigTageskarte (gilt auch in Hamburg) 5,00 € bzw. 5,90 € im Gesamtnetz

Thüringen

Hier findest du die offiziellen Bestimmungen zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde im Bundesland Thüringen.

VerbundInfos zu FahrradmitnahmeBedingungenDetails
MDVMitteldeutscher Verkehrsverbundin Zügen des Nahverkehrs kostenlos, Extrakarte f. Tram& Bus in Halle.
VMTVerkehrsverbund Mittelthüringenin Zügen des Nahverkehrs kostenlos

 

Wie es scheint, steht der öffentliche Personennahverkehr dem Fahrrad mancherorts noch nicht so wohlgesonnen gegenüber. Wir hoffen trotzdem, dass du fündig geworden bist und dass wir dich motivieren konnten, das Rad (mit-) zu nehmen! Wenn dir Unstimmigkeiten bei deinem Verkehrsverbund aufgefallen sein sollten, du weiteren Input oder sonstige Fragen hast, schreib es gerne in die Kommentare. Solltest du eine Reise mit dem ICE, IC oder EC und deinem Rad planen, dann informiere dich vorher in unseren FAQs, Tipps & Tricks zur Fahrradmitnahme im Fernverkehr.

 

 

Wohin ging deine erste Fahrt mit dem 9-Euro-Ticket und deinem Fahrrad? 

Text: Laurenz Utech | Bilder: DB

21 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Hallo, tolle Idee mit der Liste. Für Sachsen/Thüringen (MDV) bitte ergänzen:
    In den Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der Stadt Halle (Tarifzone 210) muss für die Mitnahme eines Fahrrades eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.
    Informationen zur Extrakarte:
    https://www.mdv.de/ticket/extrakarte/
    Daher finde ich eure Angabe "überwiegend kostenlos" als Fahrradfahrer hier auch etwas schwierig. /edit: Bei einer Fahrt von Halle (Fahrradticket 1,80 EUR) nach Leipzig (Fahrradticket 2 EUR) kommen dann 3,80 EUR auf einer Strecke hinzu, falls man mal wirklich auf den Fahrradtransport angewiesen ist. Auch die MDV-Website sagt hier kostenpflichtige Fahrradmitnahme in Straßenbahnen und Bussen. Für solche Strecken ist deshalb auch die Mobilität trotz Fahrtzeiten unter 30-40 Minuten, nicht attraktiv, sobald man mal ein Haustier oder Sachen transportieren möchte, die nicht in eine Tasche passen. Da kocht jeder Verkehrsanbieter lokal sein eigenes Süppchen.

  2. Gibt es eigentlich schon Erfahrungswerte, ob man ueberhaupt rein kommt mitsamts Fahrrad in so einen Zug?
    Ich hab mir fuer meine Wochenpendelstrecke jedenfalls schon klar vorgenommen: Sollte ich diese jemals mit dem neun-Euro-Ticket in Angriff nehmen, dann lasse ich das Rad am Startbahnhof, weil von meinem Dorf bis dort hin einfach viel zu selten ein Bus faehrt.
    Am Ziel kann ich mit dem Stadtbus nahezu bis zur Haustuer fahren.

  3. Mira
    Dabei seit 07/2022

    Also ich finde auch, dass Ihr da eine tolle Idee hattet, aber jetzt bin ich genauso schlau, als wo ich selbst Stunden lange gesucht habe, ob ich in Bayern im RE für bestimmte Strecken eine Fahrradkarte brauche oder nicht. Wenn man jemand von der Bahn fragt heißt es immer, das kommt auf die Strecke an. Aber nirgends findet man was, für welche Strecken man jetzt eine Karte braucht und für welche Strecken keine - auch in Eurer Liste nicht.... wie kann man das jetzt rausfinden?
    Ich hatte schon Situationen, wo das Fahrrad einfach festgeschlossen habe und mich ganz wo anders hingesetzt habe, damit der Schaffner nicht auf die Idee kommt, dass es mein Fahrrad ist, wenn ich doch einen Fahrradkarte brauche und keine habe. Und anderes herum, hat mich der Schaffner auch schon ganz komisch angeschaut und gefragt, warum ich für die Strecke jetzt einen Fahrradkarte gekauft habe, wo doch die Mitnahme kostenlos ist....

  4. Ich finde es fatal, wenn es Schienenersatzverkehr gibt, und man das Fahrrad nicht mitnehmen kann. Wenn man auf den ÖPNV + Fahrrad angewiesen ist, z.B. weil man damit zur Arbeit fährt, und man Dienste hat, wo andere auf sich einen verlassen können müssen, dann kommt man schnell in Situationen, die nicht zu verantworten sind. Ich finde, da muß dringend nachgebessert werden. Die Radmitnahme muß dann in jedem Fall gewährleistet und nicht frei bleibend sein!
    Berufstauglich ist die Kombination Rad und Bahn nur, wenn man sich auf die Züge und die Fahrradmitnahme wirklich verlassen kann. Alles andere taugt allenfalls für Freizeit-Aktivitäten, aber nicht für den Beruf.
    Wer beruflich zuverlässig am Dienstort sein will, kann es sich bei all den Zugausfällen gegenwärtig nicht wirklich erlauben, auf das Auto zu verzichten.
    Wenn man das Auto vermeiden können soll und will, wenn Wege und Gepäck nur mit der Kombination von Rad + ÖPNV machbar sind, muß das selbstverständlich auch dann gehen, wenn Züge ausfallen. Es müssen z.B. auch an allen größeren Großraumtaxis zur Verfügung gestellt werden, in denen Fahrräder mitgenommen werden können. So etwas muß selbstverständlich werden, sonst bleibt man zwangsläufig beim Auto. Wie soll es denn sonst auch gehen?
    Claudia

  5. Ich finde es fatal, wenn es Schienenersatzverkehr gibt, und man das Fahrrad nicht mitnehmen kann. Wenn man auf den ÖPNV + Fahrrad angewiesen ist, z.B. weil man damit zur Arbeit fährt, und man Dienste hat, wo andere auf sich einen verlassen können müssen, dann kommt man schnell in Situationen, die nicht zu verantworten sind. Ich finde, da muß dringend nachgebessert werden. Die Radmitnahme muß dann in jedem Fall gewährleistet und nicht frei bleibend sein!
    Berufstauglich ist die Kombination Rad und Bahn nur, wenn man sich auf die Züge und die Fahrradmitnahme wirklich verlassen kann. Alles andere taugt allenfalls für Freizeit-Aktivitäten, aber nicht für den Beruf.
    Wer beruflich zuverlässig am Dienstort sein will, kann es sich bei all den Zugausfällen gegenwärtig nicht wirklich erlauben, auf das Auto zu verzichten.
    Wenn man das Auto vermeiden können soll und will, wenn Wege und Gepäck nur mit der Kombination von Rad + ÖPNV machbar sind, muß das selbstverständlich auch dann gehen, wenn Züge ausfallen. Es müssen z.B. auch an allen größeren Großraumtaxis zur Verfügung gestellt werden, in denen Fahrräder mitgenommen werden können. So etwas muß selbstverständlich werden, sonst bleibt man zwangsläufig beim Auto. Wie soll es denn sonst auch gehen?
    Claudia
    Vielleicht ein Klapprad?
    https://www.nimms-rad.de/news/db-faltrad-abo-brompton/
Was meinst du?

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