Ein Ratespiel auf dem Twitterkanal eines Berliner Lastenradlogistikers sorgt derzeit für Aufruhr. Doch was im ersten Moment lustig erscheint, ist eigentlich ziemlich gefährlich.
Video zeigt zu nahes Überholen der Polizei
Bereits seit 2020 schreibt die Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Zweirädern innerorts ohne Ausnahme einen Mindestabstand von 1,5 Metern vor. Wer jedoch auf deutschen Straßen Rad fährt, weiß: Damit ist es oft nicht besonders weit her; teils eklatante Regelverstöße beim Überholabstand sind eher die Regel als die Ausnahme.
„Transporter überholt mich ohne vorgeschriebenen Abstand. Das ganze auch noch auf Höhe eines Fußgängerüberwegs. Hinter uns zwei Einsatzwagen der @polizeiberlin – was passiert als nächstes?“ So beginnt Peter v. Mühlendahl, ein Berliner Lastenradler, seinen Tweet. Dazu bildet er folgendes Foto ab:
Es folgt ein Video, mit der ebenso dramatischen wie überraschenden Auflösung: Weder wird der voran fahrende Transporter für sein rechtswidriges Überholmanöver gestoppt, noch erfolgt ein regelgerechtes Überholverhalten der Beamten.
Der erste Streifenwagen überholt zu knapp, dicht gefolgt vom zweiten, der den zu engen Seitenabstand noch zu unterbieten versucht. Die Fahrzeuge befinden sich beide nicht in einem Einsatz, Blaulicht und Sirene sind deaktiviert. Es drängt sich also folgende Frage auf: Woran hat es gelegen?
Keine Konsequenzen für die Beamten
Die Videoaufnahmen zum Vorfall sind so eindeutig und hochaufgelöst, dass die interne Kennung eines der Fahrzeuge darauf zu erkennen ist: Abschnitt 57, Berlin Mitte. Auf Nachfrage der Kollegen vom Tagesspiegel, äußerte man sich in der entsprechenden Dienststelle dazu folgendermaßen: „Obwohl eine valide Aussage nicht möglich ist, lässt die im Video festgehaltene Szene den Eindruck zu, dass der Mindestabstand von beiden Polizeifahrzeugen unterschritten wurde.“ Man habe den Vorfall mit den entsprechenden Dienstkräften erörtert und sie sensibilisiert, heißt es hier weiter. Gut zu wissen: Selbst bei einem Einsatz mit „Sonderrechten“ wäre ein solches, lebensgefährdendes Überholverhalten nicht gerechtfertigt. Paragraph 35 Abs. 8 der StVO sagt dazu:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Eine Gefährdung (im Gegensatz zu einer hinzunehmender Belästigung und Behinderung) anderer Verkehrsteilnehmender wie etwa durch das erhebliche Unterschreiten des vorgeschriebenen Überholabstands ist also selbst bei einer Blaulichtfahrt nicht erlaubt.
Was sagt ihr zu dem Vorfall – hat die Polizei sich währenddessen und im Nachgang richtig verhalten?
14 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumDavon abgesehen filmt und veröffentlicht doch keiner Dinge, die selbstverständlich sein sollten, weil dafür interessiert sich keiner.
der Freund und Helfer, der die das hier überholt haben,
haben sich noch strickter an Gesetze zu halten als die Privatjäs 😛 🙁
aber ja, man kann den Spieß auch umdrehen,
denn ich wurde am hiesigen Freitag in unserer örtlichen Spielstrasse bergaufwärts autofahrender Weise unterwegs von einen Fahrradfahrer mit seinem
non-i-Gräwelbike überholt.
(jeder der Auto fährt kann sich die realistischen Geschwindigkeitsbereiche vorstellen 😉 )
von den anderen Drahteselpiloten die mir entgegenkamen gab es nur ballistische Schätzungen 😛
jeder werfe den ersten Stein !
Du kannst auch einfach hinterherfahren ... Dann bist Du halt zehn Sekunden spaeter an der naechsten roten Ampel
Das sind so die typische Autofahrer-Argumentationen
Komisch ist nur dieses zweierlei Mass in dieser Gesellschaft.
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