Beleuchtung am Fahrrad ist mindestens seit den Tagen ewig wimmernder Reifendynamos ein mehr oder weniger leidiges Dauerthema. Zum Glück hat auch hier der technische Fortschritt nicht Halt gemacht und bietet euch Radfahrenden helle, kompakte LED-Leuchten mit Akkubetrieb oder zur Festinstallation – zum Beispiel am E-Bike.
Welche Fahrradbeleuchtung ist die beste?
Diese Frage ist schnell beantwortet: Die beste Beleuchtung ist die, die ihr im Bedarfsfall dabei habt und die dann auch zuverlässig funktioniert. Darüber hinaus gibt es Fahrradlampen für jeden Geschmack und Geldbeutel: Große Leuchten, kompakte Leuchten, Licht mit Akku oder Licht mit Batterie, Lampen für Dynamo, Lampen für Tagfahrlicht (in der Schweiz am E-Bike bereits Pflicht!), Scheinwerfer mit Fernlichtfunktion oder Rückleuchten mit Bremslicht – und sogar Fahrradleuchten mit Radar! Die Auswahl ist wahrhaft enorm.
Welche Beleuchtung für E-Bike?
E-Bikes haben den Vorteil, mit ihrem großen Akku reichlich Strom für Beleuchtung am Fahrrad bereitstellen zu können. Egal, wie weit ihr fahrt: Die Reichweite wird unter einer Lichtanlage am E-Bike nicht merklich leiden. Da liegt es nahe, gleich Leuchten fest zu verbauen, die euch im Stadtverkehr für andere unübersehbar machen – und auch bei dunklen Überlandfahrten euren Fahrweg vollständig hell ausleuchten.
Auch amtsdeutsch „passive Beleuchtung“ – also Reflektoren müssen am Fahrrad bei Fahrten in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht vorhanden sein. Welche das sein müssen und welche ihr zusätzlich abringen dürft, erfahrt ihr unten.
Welches Licht ist Pflicht am Fahrrad?
Die StVZO regelt, welche aktive Beleuchtung (Lampen) und passive Beleuchtung (Reflektoren) am Fahrrad oder E-Bike vorhanden sein muss, und auch welche nicht verwendet werden dürfen. Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen der StVZO findest du hier.
Und wie ist das mit Licht am Fahrer oder der Fahrerin?
So genau und streng die Regelungen für Licht am Fahrrad sind – Leuchten oder Reflektoren an euch selbst oder eurem Gepäck sind wenig reglementiert. Da darf es munter reflektieren, Leuchten und sogar Blinklicht – am Fahrrad streng verboten – darf am Fahrenden bislang verwendet werden. Daraus ergibt sich ein ganzer Strauß lustiger Möglichkeiten, die wir in unserer High-Visibility-Marktübersicht für euch zusammengefasst haben. Tobt euch aus!