Der Bundesrat hat der Anfang des Jahres vorgestellten Änderung des Verkehrsrechts nun zugestimmt: Ab sofort dürfen Radfahrende in Deutschland beim Abbiegen einen Blinker benutzen, statt den Arm auszustrecken.
Blinker am Fahrrad und Lastenrad ab sofort erlaubt
Der Bundesrat hat einer Änderung des Verkehrsrechts zugestimmt, die es ab sofort erlaubt, an jeglicher Art von Fahrrad oder E-Bike Blinker zu montieren und diese als alleiniges Abbiege-Signal zu nutzen. Diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da Radfahrer beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP) betonte, dass die technische Entwicklung der letzten Jahre diese Änderung möglich gemacht habe. Diese Neuerung bietet auch der Fahrradbranche Planungssicherheit, um entsprechende Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Bislang waren Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Fahrrädern mit Aufbau, wie etwa Rikschas, erlaubt.
Meinung @Nimms-Rad.de
Als die geplante Änderung des Verkehrsrechtes hinsichtlich der Nutzung von Blinkern am Fahrrad Anfang des Jahres publik wurde (wir berichteten: Neue Regelung für StVZO – Blinker am Fahrrad bald erlaubt?) warf das Thema zuerst auch einige Zweifel auf, wie etwa die Frage, ob Blinker allein auch auf der Distanz sichtbar genug seien oder ob es überhaupt ausreichend starke Dynamos gebe, die an Fahrrädern genügend Strom für eine Blinkanlage zur Verfügung stellen könnten. Ob diese Zweifel berechtigt sind, wird nun die Zeit zeigen. Garantiert ist aber, dass die Industrie jetzt Planungssicherheit hat und wir in Zukunft einige neue Produkte in diesem Bereich sehen werden. Uns als Lastenradfahrende erfreut die Blinkererlaubnis besonders, da diese im Sattel eines beladenen Long Johns einen großen Zugewinn an Fahrsicherheit bedeutet, da die Hand zu jedem Zeitpunkt am Lenker verbleiben kann und eine Blinkanlage der positiven Wahrnehmung von Radfahrenden im Straßenverkehr nur zuträglich sein kann.
Werdet ihr euch einen Blinker ans Bike bauen?