Lieferverkehr frei? Vor knapp einem Jahr hat der Münsteraner IT-Unternehmer Thomas Schult seinen Firmenwagen gegen ein staatlich gefördertes Lastenrad getauscht. Nun sollte er für die Belieferung seiner Firma in der Münsteraner Fußgängerzone mit diesem Lastenrad ein Verwarngeld zahlen.
Lastenrad kein Lieferverkehr?
Thomas Schult ist empört und verärgert über eine Strafe, die er kürzlich in seiner Heimatstadt Münster erhalten hat. Der Unternehmer wurde von der Polizei angehalten, als er mit seinem E-Lastenrad in der Fußgängerzone unterwegs war, um sein Geschäft in der Klarissengasse zu beliefern. Obwohl dort Lieferverkehr um diese Uhrzeit erlaubt ist, wurde ihm ein Verwarngeld aufgebrummt – weil sein Lastenrad angeblich keinen Lieferverkehr darstellen würde.
Die Büroräume seiner elf Mitarbeiter:innen zählenden Agentur liegen seit 2010 in der Fußgängerzone der selbsternannten „Fahrradstadt Münster“. Dort dürfen, – soweit keine Überraschung – Autos und auch Fahrräder tagsüber nicht fahren. Um Menschen wie ihm die Belieferung ihrer Geschäftsräume zu ermöglichen, gibt es eine Ausnahme: Eine entsprechende Beschilderung erlaubt zu bestimmten Zeiten den Lieferverkehr. Wichtig ist dabei, dass der dieser seinen Start- oder Zielpunkt in der Fußgängerzone hat.
Verkehrswende mit Hindernissen
Vor zehn Monaten hatte Schult, Inhaber einer Münsteraner IT-Agentur, mit staatlicher Förderung ein Lastenrad als Firmenfahrzeug angeschafft. Für den Transport von Bürobedarf, IT-Komponenten, Post und Paketen auf den meist kurzen Wege in Münster schien das die bessere und umweltverträgliche Wahl als ein Pkw. Vom Nutzwert und der Effizienz des Lastenrads zeigt sich Schult begeistert.
Im Rahmen einer Fahrradkontrolle wurde der IT-Unternehmer jedoch auf dem Weg zu seiner Agentur vor ein paar Tagen von der Polizei angehalten und sollte wegen Fahrradfahrens in der Fußgängerzone ein Verwarngeld von 25 Euro zahlen. Der Umstand, dass diese Fahrt dazu diente, seine Firma zu beliefern, konnte die Polizisten scheinbar nicht zur Einsicht bringen, während automobiler Lieferverkehr dort seit jeher offenbar unbehelligt – und unkontrolliert – einfach stattfindet. Daher ist er fassungslos darüber, dass er nun mit seinem Lastenrad bestraft wurde.
Ich stand da zwischen 50 Lkw!
Thomas Schult – Inhaber Customy
Die Stadt Münster und die örtliche Polizei bestätigten inzwischen Schults Einschätzung, dass Lieferverkehr in der Fußgängerzone grundsätzlich auch mit einem Lastenrad durchgeführt werden kann: „Das Zusatzschild 1026-35, das Lieferverkehr erlaubt, umfasst auch Fahrräder und somit auch Lastenräder.“
Vor Ort lehnte Schult das angeordnete Verwarngeld von 25 Euro ab und kündigte an, sich dagegen zu wehren. Obwohl ihm bisher noch keine Anzeige zugestellt wurde, ist er entschlossen, seine Position zu verteidigen und für die Nutzung von Lastenrädern im Lieferverkehr zu kämpfen.
Verkehrswende skurril – welche verrückten Geschichten hast du mit dem Rad schon mit deutschen Behörden erlebt?