Es ist so weit: Die StVG-Reform ist beschlossene Sache! Damit wurde nun endlich die Grundlage für eine moderne Gestaltung der nationalen Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Alle Einzelheiten im Artikel.
Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet, eine Reform, die lange umstritten war. Mit dieser Novelle sollen die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung stärker im Gesetz verankert werden. Dies gibt den Kommunen mehr Freiraum, um beispielsweise Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwege einzurichten sowie großflächiges Tempo 30 durchzusetzen.
ADFC begrüßt Novelle
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat sich seit Jahren für diese Modernisierung eingesetzt und begrüßt die Reform. ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann betont, dass die Reform den Kommunen ermöglichen wird, geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu schaffen sowie Lücken im Radwegenetz zu schließen, ohne durch übermäßige Bürokratie gebremst zu werden.
Vision Zero kommt zu kurz
Jedoch kritisiert der ADFC, dass im neuen StVG ein klares Bekenntnis zur Vision Zero fehlt, dem Ziel eines Verkehrs ohne Tote und Schwerstverletzte. Der ADFC fordert, dass die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, höchste Priorität im Verkehrsrecht haben sollte.
Neben der Novelle des StVG fordert der ADFC auch die Modernisierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der technischen Regelwerke. Hierbei sollen unter anderem Radwege Priorität gegenüber Kfz-Parkplätzen haben und Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit werden.
Reform tritt in Kürze in Kraft
Die Novelle des StVG war notwendig geworden, da das bisherige Gesetz in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt war und die Umsetzung von Fahrradstraßen oder großflächigem Tempo 30 oft erschwerte. Nach langen Verhandlungen und einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss wurde die Reform nun bestätigt und kann in Kürze in Kraft treten.
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