Fahrrad Strafenkatalog der StVO Diese 7 Dinge kommen dich teuer zu stehen

Das kann teuer werden! Mal eben kurz noch über die Rote Ampel gehuscht, beim Abbiegen fix den Gehweg genutzt oder das kaputte Rücklicht übersehen: Auch vermeintlich kleine Vergehen gegen die StVO mit dem Fahrrad können teuer werden – sogar ein Radfahrverbot ist möglich. Wir nennen die ärgerlichsten Fehler, die ihr beim Fahrradfahren machen könnt.
Titelbild

Wie tief genau der Radfahrer in die Tasche greifen muss, steht detailliert im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehalten haben. Für jedes einzelne Vergehen gibt es unterschiedliche Bußgeld-Stufen. Je nachdem, ob andere behindert oder gefährdet wurden, oder wenn es sogar zu einem Unfall kam. Zusätzlich zum Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. Beispielsweise beim Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat.

Auch als Radfahrer kann man im Straßenverkehr satte Geldstrafen bekommen - mitunter bis zu 350 €!
# Auch als Radfahrer kann man im Straßenverkehr satte Geldstrafen bekommen - mitunter bis zu 350 €!

Der neue Bußgeldkatalog gilt erst seit November 2021. Die Strafen darin wurden noch einmal deutlich aufgestockt. Besonders Radfahrer und Fußgänger sollen dadurch besser geschützt werden. Aber auch für sie gab es Verschärfungen. Das sind die ärgerlichen, teuersten und häufigsten Fehler, die beim Fahrradfahren gemacht werden können.

Telefonieren und Musikhören

Während der Fahrt schnell eine Nummer auf dem Smartphone gewählt oder eine Nachricht getippt, kostet 55 Euro Strafe. Mit einer Freisprecheinrichtung oder Kopfhörern ist Telefonieren aber trotzdem möglich. Vorausgesetzt die Lautstärke überdeckt keine Umgebungsgeräusche, wie etwa das Martinshorn. Das gilt auch für das Musikhören auf dem Fahrrad. Wird die Regel nicht eingehalten, sind weitere 15 Euro Bußgeld fällig. Fahrradfahrer, die zwar kein Smartphone bedienen, aber trotzdem freihändig unterwegs sind, müssen 5 Euro zahlen.

So ists brav: Beide Hände an den Lenker, sonst drohen 5 € Strafe fürs freihändig fahren.
# So ists brav: Beide Hände an den Lenker, sonst drohen 5 € Strafe fürs freihändig fahren.

Auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung

Von 10 auf satte 55 Euro ist das Bußgeld für die Fahrt auf einem Gehweg angestiegen. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 100 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren darf Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Kinder dürfen bis zum 10-Lebensjahr dem Bürgersteig fahren. Übrigens: Einbahnstraßen gelten nicht nur für Autos. Auch Radfahrer müssen sich daran halten: 20 bis 35 Euro Bußgeld sind möglich. Noch teurer wird es, wer einen linksseitigen Radweg in Gegenrichtig befährt. Dann werden 55 bis 100 Euro Bußgeld riskiert.

Über eine Rote Ampel

Wer bei Rot eine Ampel überfährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt auf 100 Euro an, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot anzeigt hat. Kommt es zudem zu einem Unfall sind 180 fällig. Übrigens: Fahrt ihr in einer mindestens 16 Fahrer*innen starken Gruppe über eine grüne Ampel, darf sie die gesamte Gruppe queren, selbst wenn dem Ende des Verbunds bereits Rot angezeigt wird.

Rote Ampeln überfahren ist auch auf dem Rad kein Kavaliersdelikt und wir mit bis zu 180 € Strafe geahndet.
# Rote Ampeln überfahren ist auch auf dem Rad kein Kavaliersdelikt und wir mit bis zu 180 € Strafe geahndet.

Licht und Klingel sind Pflicht

Seid ihr im Straßenverkehr unterwegs, sind Vorder- und Rücklicht Pflicht. Und bei Dunkelheit müssen sie natürlich auch angeknipst werden, sonst werden 20 Euro Bußgeld berechnet. Sollten andere Menschen behindert werden, steigt das Bußgeld auf 25 Euro, bei einem Unfall auf 35 Euro. Das gilt auch, wenn das Licht zwar eingeschaltet ist, aber durch eine Tasche oder anderes verdeckt ist – oder einfach verdreckt. Auch wenn ihr gar kein Licht am Rad habt, gilt Regelung 20, 25 oder 35 Euro. Kein Wenn und Aber gibt es auch beim Thema Klingel. Ein funktionierendes Exemplar gehört ans Rad, ansonsten kostet es 15 Euro – mehr die Anschaffung selbst.

Geschlossene Bahnschranke

Das Maximum wird bei einem Vergehen fällig, dass neben dem eigenen auch das Leben vieler anderer Menschen gefährdet. Nämlich das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Bahnschranke. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog auch keine Staffelung der Strafe vor. Das einfache Überfahren genügt, egal ob ein Zug bremsen musste oder es zu einem Unfall kommt. Satte 350 Euro sieht der Bußgeldkatalog dafür vor, plus zwei Punkte in Flensburg.

Betrunken auf dem Bike

Beim Thema Alkohol hört für den Gesetzgeber ebenfalls der Spaß auf. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Wer mit 1,6 Promille durch die Gegend radelt, verdient sich damit drei Punkte und eine Geldstrafe. Aber auch bei geringerer Alkoholisierung können Biker bei einem Fahrfehler oder Unfall angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich.

Mit dem Rad vom After Work-Bier nach Hause fahren, sollte wohl überlegt sein.
# Mit dem Rad vom After Work-Bier nach Hause fahren, sollte wohl überlegt sein.

Polizei nicht beachtet

Zu guter Letzt der wohl ärgerlichste Fehler, den ihr auf dem Bike machen könnt: Sollte Euch die Polizei anhalten wollen und ihr beachtet sie absichtlich nicht, kostet Euch das 25 Euro. Teuer, und echt unangenehm.

Achtung: Für E-Bike-Fahrer können unter Umständen andere Bußgelder und Vorschriften gelten. Das ist der Fall, wenn sie eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer überschreiten. Dann gilt für E-Bikes die Mopedfahrer-Straßenverkehrsordnung. Unter anderem Radwege und Fußgängerzonen sind dann verboten.

Weitere Details zum Bußgeldkatalog und allen Verkehrsregeln für Radfahrer in Deutschland bietet unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf seiner Homepage. Radfahrer, die sich die gesamte Bandbreite des Regelwerks geben wollen, sollten direkt beim Kraftfahrtbundesamt nachschauen, dort sind neben dem Aktuellen Bußgeldkatalog auch frühere Bußgeldkataloge downloadbar.

Hand aufs Herz – hast du eines dieser Vergehen schon mal begangen? Wurdest du überhaupt schon einmal von der Polizei auf dem Fahrrad gestoppt?

Text: Florian Fischer | Fotos: PdF

12 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Wir sind mal bei einer Vollsperrung der A81 mit den Rädern durch die stehenden Autos bis zu einer Behelfsausfahrt gefahren. Dort stand leider die Polizei und fand das garnicht witzig. Nach Zahlung von 10€/Person ( kein Schmiergeld, das ist das offizielle Verwarnungsgeld aus der StVO) durften wir die Autobahn verlassen.

  2. Geht mir wie @Domme - solange man ein Licht am Bike hat wird man von der Polizei ignoriert

    Kommentar zum Artikel: Die Verkehrssicherheit eines Rades (Licht, Klingel etc.) regelt die StVZO, nicht die StVO ;-)

  3. Uiuiui. Da hatte ich wohl Glück in meinem Leben.
    In meinen wilden Studienjahren hab ich wohl jedes dieser Delikte mindestens einmal mitgenommen.
    Beim Nebenjob Radkurier mußte es manchmal auch schnell gehen - man wurde nach Anzahl Aufträgen bezahlt 😜
    Das war aber selbstverständlich die Ausnahme und nicht die Regel.
    Inzwischen bin ich gediegener geworden - selbstverständlich ein gutes Vorbild für meine 3 Kinder und halte mich an alle Regeln. Auch wenn manche Ampelschaltungen schon manchmal sehr fragwürdig sind..
    Da ich beruflich tatsächlich auch Versuche die Strassen mit kollisionsvermeidenden Fahrzeugassistenten sicherer zu machen, hab ich inzwischen auch eine etwas andere Sicht auf das Thema Sicherheit bekommen. Auto gegen Fahrrad geht immer nur für einen schlecht aus...

  4. Also wer im letzten Kuhkaff über Rot fährt, weil da eh nachts keine Corona-Party läuft.. äh..
    Ich meine damit, das irgendwo nichts abgeht und kein Straßenverkehr stattfindet und man dann nachts über eine rote Ampel fährt, weil man sonst sinnlos bei gar keinen Verkehr warten würde.
    Und das jemand da zufällig immer Aussicht hällt ob sich Leute an die ORDNUNG halten..
    So oder so ähnlich soll es sich zugetragen haben....
    Also, die Person hat irgendein wirres Zeug nachgerufen.

    Da fühlt man sich schon wie so ein richtiger Krimineller.
    Gut, daß pflichtbewußte Ordnungskenner einen darauf hinweisen.
    Ob die Person weiterhin dort wohnt, ist mir nicht mehr bekannt..
    Die Ampel-Anordnung hat sich geändert ..

    Andere Story wäre eine Rote Ampel in der Pampa, da ist nie Verkehr, das ist hier nicht Berlin Tag und Nacht..
    Mehrere Male drübergefahren.. Klar, kann man auch bei z.b. Regen stehen bleiben, aber die Sinnhaftigkeit sollte ab einem gewissen Intellekt angezweifelt werden.

  5. gut, denn man kann ja als Dullizist ohne zu schauen, den vorfahrtberechtigten gradlinigen geradeausfahrenden Fahrradfahrer auf seinen Drahtesel bei grün schon mal die Vorfahrt nehmen.
    Gut daß es diesen Artikel gibt, so lade ich allerlei schuld auf mich und der einzige schuldige scheint wohl der böse Kampfradler zu sein, mit seinen übermotorisierten gepanzerten 4 t geschoss..

Was meinst du?

Wir laden dich ein, jeden Artikel bei uns im Forum zu kommentieren und diskutieren. Schau dir die bisherige Diskussion an oder kommentiere einfach im folgenden Formular: