Das kann teuer werden! Mal eben kurz noch über die Rote Ampel gehuscht, beim Abbiegen fix den Gehweg genutzt oder das kaputte Rücklicht übersehen: Auch vermeintlich kleine Vergehen gegen die StVO mit dem Fahrrad können teuer werden – sogar ein Radfahrverbot ist möglich. Wir nennen die ärgerlichsten Fehler, die ihr beim Fahrradfahren machen könnt.
Wie tief genau der Radfahrer in die Tasche greifen muss, steht detailliert im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Der gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehalten haben. Für jedes einzelne Vergehen gibt es unterschiedliche Bußgeld-Stufen. Je nachdem, ob andere behindert oder gefährdet wurden, oder wenn es sogar zu einem Unfall kam. Zusätzlich zum Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. Beispielsweise beim Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat.
Der neue Bußgeldkatalog gilt erst seit November 2021. Die Strafen darin wurden noch einmal deutlich aufgestockt. Besonders Radfahrer und Fußgänger sollen dadurch besser geschützt werden. Aber auch für sie gab es Verschärfungen. Das sind die ärgerlichen, teuersten und häufigsten Fehler, die beim Fahrradfahren gemacht werden können.
Telefonieren und Musikhören
Während der Fahrt schnell eine Nummer auf dem Smartphone gewählt oder eine Nachricht getippt, kostet 55 Euro Strafe. Mit einer Freisprecheinrichtung oder Kopfhörern ist Telefonieren aber trotzdem möglich. Vorausgesetzt die Lautstärke überdeckt keine Umgebungsgeräusche, wie etwa das Martinshorn. Das gilt auch für das Musikhören auf dem Fahrrad. Wird die Regel nicht eingehalten, sind weitere 15 Euro Bußgeld fällig. Fahrradfahrer, die zwar kein Smartphone bedienen, aber trotzdem freihändig unterwegs sind, müssen 5 Euro zahlen.
Auf dem Gehweg oder gegen die Fahrtrichtung
Von 10 auf satte 55 Euro ist das Bußgeld für die Fahrt auf einem Gehweg angestiegen. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 100 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson von mindestens 16 Jahren darf Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Kinder dürfen bis zum 10-Lebensjahr dem Bürgersteig fahren. Übrigens: Einbahnstraßen gelten nicht nur für Autos. Auch Radfahrer müssen sich daran halten: 20 bis 35 Euro Bußgeld sind möglich. Noch teurer wird es, wer einen linksseitigen Radweg in Gegenrichtig befährt. Dann werden 55 bis 100 Euro Bußgeld riskiert.
Über eine Rote Ampel
Wer bei Rot eine Ampel überfährt, riskiert eine Strafe von 60 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld steigt auf 100 Euro an, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot anzeigt hat. Kommt es zudem zu einem Unfall sind 180 fällig. Übrigens: Fahrt ihr in einer mindestens 16 Fahrer*innen starken Gruppe über eine grüne Ampel, darf sie die gesamte Gruppe queren, selbst wenn dem Ende des Verbunds bereits Rot angezeigt wird.
Licht und Klingel sind Pflicht
Seid ihr im Straßenverkehr unterwegs, sind Vorder- und Rücklicht Pflicht. Und bei Dunkelheit müssen sie natürlich auch angeknipst werden, sonst werden 20 Euro Bußgeld berechnet. Sollten andere Menschen behindert werden, steigt das Bußgeld auf 25 Euro, bei einem Unfall auf 35 Euro. Das gilt auch, wenn das Licht zwar eingeschaltet ist, aber durch eine Tasche oder anderes verdeckt ist – oder einfach verdreckt. Auch wenn ihr gar kein Licht am Rad habt, gilt Regelung 20, 25 oder 35 Euro. Kein Wenn und Aber gibt es auch beim Thema Klingel. Ein funktionierendes Exemplar gehört ans Rad, ansonsten kostet es 15 Euro – mehr die Anschaffung selbst.
Geschlossene Bahnschranke
Das Maximum wird bei einem Vergehen fällig, dass neben dem eigenen auch das Leben vieler anderer Menschen gefährdet. Nämlich das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Bahnschranke. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog auch keine Staffelung der Strafe vor. Das einfache Überfahren genügt, egal ob ein Zug bremsen musste oder es zu einem Unfall kommt. Satte 350 Euro sieht der Bußgeldkatalog dafür vor, plus zwei Punkte in Flensburg.
Betrunken auf dem Bike
Beim Thema Alkohol hört für den Gesetzgeber ebenfalls der Spaß auf. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Wer mit 1,6 Promille durch die Gegend radelt, verdient sich damit drei Punkte und eine Geldstrafe. Aber auch bei geringerer Alkoholisierung können Biker bei einem Fahrfehler oder Unfall angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich.
Polizei nicht beachtet
Zu guter Letzt der wohl ärgerlichste Fehler, den ihr auf dem Bike machen könnt: Sollte Euch die Polizei anhalten wollen und ihr beachtet sie absichtlich nicht, kostet Euch das 25 Euro. Teuer, und echt unangenehm.
Achtung: Für E-Bike-Fahrer können unter Umständen andere Bußgelder und Vorschriften gelten. Das ist der Fall, wenn sie eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer überschreiten. Dann gilt für E-Bikes die Mopedfahrer-Straßenverkehrsordnung. Unter anderem Radwege und Fußgängerzonen sind dann verboten.
Weitere Details zum Bußgeldkatalog und allen Verkehrsregeln für Radfahrer in Deutschland bietet unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf seiner Homepage. Radfahrer, die sich die gesamte Bandbreite des Regelwerks geben wollen, sollten direkt beim Kraftfahrtbundesamt nachschauen, dort sind neben dem Aktuellen Bußgeldkatalog auch frühere Bußgeldkataloge downloadbar.
Hand aufs Herz – hast du eines dieser Vergehen schon mal begangen? Wurdest du überhaupt schon einmal von der Polizei auf dem Fahrrad gestoppt?