0711GolfHero
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Habe mich dabei erwischt, dass ich mich eher darüber aufrege, dass man in Deutschland über Alles ein Gesetz stülpen muss.
Wenn ich mir sachlich meine Anhängerdaten ansehe, dann ist dies schon von meinen Anhängerhersteller "Hautoo" spezifiziert.
Zulässiges Gesamtgewicht 55 kg
max. Zuladung 45 kg
Interessant ist auch die zulässige Deichsel-Stützlast und dies soll ja Berücksichtigung finden, dass bei Befestigung auf Höhe der Hinterradachse ein Anhängergewicht von 60 kg zulässig sein soll.
Ich halte mich ab jetzt raus aus der Diskussion.
Fakt ist:
Mit 2 Kästen "Weißbier" liege ich mit meinem Anhänger unter der Herstellerangabe und knapp über der 50 kg Grenze .
Wenn es auch noch eine Art Bestandsrecht geben soll, dass mit einer Übergangsfrist von 5 Jahre nur neue Anhänger betroffen sein sollen, dann war die erste Aufregung völlig umsonst.
Man muss immer erst abwarten, was tatsächlich alles ins Gesetz soll und dann die eigenen, tatsächlichen Daten, genau aufnehmen und nicht nach den allgemeinen Pauschalaussagen urteilen.
Wenn ich mir sachlich meine Anhängerdaten ansehe, dann ist dies schon von meinen Anhängerhersteller "Hautoo" spezifiziert.
Zulässiges Gesamtgewicht 55 kg
max. Zuladung 45 kg
Interessant ist auch die zulässige Deichsel-Stützlast und dies soll ja Berücksichtigung finden, dass bei Befestigung auf Höhe der Hinterradachse ein Anhängergewicht von 60 kg zulässig sein soll.
Ich halte mich ab jetzt raus aus der Diskussion.
Fakt ist:
Mit 2 Kästen "Weißbier" liege ich mit meinem Anhänger unter der Herstellerangabe und knapp über der 50 kg Grenze .
Wenn es auch noch eine Art Bestandsrecht geben soll, dass mit einer Übergangsfrist von 5 Jahre nur neue Anhänger betroffen sein sollen, dann war die erste Aufregung völlig umsonst.
Man muss immer erst abwarten, was tatsächlich alles ins Gesetz soll und dann die eigenen, tatsächlichen Daten, genau aufnehmen und nicht nach den allgemeinen Pauschalaussagen urteilen.